Alle Artikel von F.Varinli

Anpassungen zum Datenschutz durch Bundesrat gebilligt

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Der Bundesrat hat am 20. September 2019 zahlreichen Anpassungen bundesdeutscher Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugestimmt – unter anderem einer Änderung beim Streitthema Datenschutzbeauftragter. An vielen Stellen werden einzelne Formulierungen, Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten angepasst. Der Bundestag hatte das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ bereits Ende Juni verabschiedet, es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Datenschutzbeauftragter ab 20 Personen: Entlastung für kleine Betriebe und Vereine

Eine wesentliche Änderung betrifft den Schwellenwert für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Durch das zweite Datenschutzanpassungsgesetz gilt künftig die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, erst wenn 20 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Neuregelung der Datenschutzgrundverordnung hatte für Diskussion gesorgt: Danach galt die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, ab einem Schwellenwert von zehn Personen. Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine sahen sich hierdurch über die Gebühr belastet.

Datenschutzbestimmungen gelten auch ohne Pflicht zum Datenschutzbeauftragten

Auch wenn damit künftig nun für viele kleinere Unternehmen und Vereine kein Datenschutzbeauftragter mehr bestellt werden muss, bleiben die anderen Regelungen der DSGVO natürlich weiterhin bestehen. Unternehmen müssen also auch ohne betrieblichen Datenschutzbeauftragten gewährleisten, dass es nicht zu Datenschutzverstößen und den damit verbundenen Bußgeldern kommt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung per Mail

Durch das Gesetz wird die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung vereinfacht. Sie muss künftig nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen, sondern darf auch per E-Mail übermittelt werden.

Welche Anpassungen zum Datenschutz gibt es noch?

Adresshändlern soll es schwerer gemacht werden, Informationen zu Personen über eine einfache Melderegisterauskunft in Erfahrung zu bringen.

Auskunfts- und Widerspruchsrechte, die Informationspflicht, sowie Berichtigungs- und Löschpflichten beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden eingeschränkt.

Eine neue 75-tägige Vorratsdatenspeicherung beim neuen Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktionen wird eingeführt.

Änderungen beim Datenschutz: Es bleibt Anpassungsbedarf

Weiterhin offen bleibt die Frage, wie künftig das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang gebracht werden soll. Eine solche Regelung fordert der EU-Gesetzgeber von allen EU-Mitgliedsstaaten.

Die Bundesregierung konnte sich in diesem Punkt noch nicht einigen. Hier besteht also noch Handlungsbedarf.

Unsere Leistungen zum Datenschutz

Unsere Datenschutzberatung ist darauf ausgelegt, Probleme sowie Risiken zu identifizieren, um daraufhin nachhaltige Lösungen für die Einhaltung der Datenschutzanforderungen zu entwickeln sowie ein Datenschutzmanagementsystem gemäß DSGVO und BDSG zu implementieren.

Stellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten

Wir bieten Ihnen die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten bereits ab 120 Euro pro Monat. Jeder unserer Datenschutzbeauftragten hat die Qualifikation „externer Datenschutzbeauftragter“ bei der Bitkom oder eine vergleichbare Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen.

Datenschutzaudit

Bei einem Audit untersuchen wir, ob Prozesse, Anforderungen und Richtlinien die geforderten Standards erfüllen. Mit einem Datenschutz-Audit wird also untersucht, ob die Prozesse in Ihrem Unternehmen die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung erfüllen.

Mediation – der Ausweg aus verfahrenen Situationen

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Wenn Menschen in einem Team zusammenarbeiten oder wenn Gesellschafter Entscheidungen für das gemeinsame Unternehmen treffen, kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und Kontroversen.

Jedes Ding hat drei Seiten: die eine, die ich sehe, die andere, die Du siehst, und die dritte, die wir beide (noch) nicht sehen.

Wenn sich Auseinandersetzungen verhärten und nicht mehr überbrückbar sind, empfiehlt sich das Konsultieren eines Dritten, des Mediators. Aber auch am Anfang von gemeinsamen geschäftlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel bei Abschluss eines Gesellschaftervertrag, kann eine präventive Interessen Methode sehr sinnvoll sein.

Der Mediator ist kein Schiedsrichter, der Entscheidungen trifft. Er bietet vielmehr den neutralen und geschützten Raum sowie das Verfahren an, das es den Parteien ermöglicht, selbst die Lösung zu erarbeiten.

Den Schlüssel für das Problem finden die (ehemaligen) Kontrahenten bzw. Vertragspartner selbst. Der Mediator hat die Funktion, die Voraussetzung der diese gemeinsame Suche zu schaffen: eine Atmosphäre der Akzeptanz und Kooperation sowie faire Verfahrens- und Kommunikationsspielregeln. Er hinterfragt und ergründet und hilft so den beiden Parteien, die jeweils andere Seite besser zu verstehen.

Da dieser Ansatz nicht auf nachträgliches Analysieren vergangener Fehler, sondern auf erfolgsversprechende Wege für die Zukunft ausgerichtet ist, hat sich Mediation als ein effizienter, nachhaltiger und kostensparender Weg der Konfliktlösung erwiesen.

Greifen Sie auf unser Verfahrens- Knowhow, und unsere Erfahrung zurück. Wir bereiten den Grund für eine Win-Win-Vereinbarung. Wenn Sie nicht länger Energie und Ressourcen für Streitigkeiten verschwenden möchten, sondern Bewegung in die Sache bringen wollen, stehen Ihnen unsere Mediatoren gerne zur Verfügung. Wir kontaktieren auf Ihren Wunsch hin auch die andere Partei.

Nutzen Sie das Potenzial der Krise und schöpfen Sie Werte – statt sie durch destruktive Konflikte zu minimieren!

Das Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung steht Ihnen gerne zur Seite, sprechen Sie uns an!

Weiterlesen: Interview mit Mediator Markus Schlögl

Interview: Digitalisierung in der Fertigungsindustrie

Felix Jung interviewt Carmelo Bonanno

Ein Interview von Felix Jung:

Letzte Woche habe ich ein Interview mit Carmelo Bonanno geführt. Er ist Geschäftsführer des CNC-Fertigungsbetrieb Frabona GmbH in Frankfurt. Frabona wurde 1987 gegründet als Familienunternehmen und befindet sich seitdem in Familienhand. Gegenstand des Interviews war vor allem die Digitalisierung und deren Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Fertigungsindustrie.

Zuerst haben wir uns mit der Branche auseinandergesetzt und haben dabei festgestellt, dass es in der Fertigungsindustrie viele technologische Innovationen gibt. Diese Innovationen wurden in den vergangenen Jahren zu nahmen. Wenn man sich das Verhältnis zwischen Neuerungen auf Zeit in den letzten 5 Jahren ansieht und in den 5 Jahren davor stellt man fest, dass die Innovationen zunehmen.

Daraus lässt sich schließen, dass es sich bei dem industriellen Sektor „Fertigung“ um einen durchweg dynamischen und komplexen Sektor handelt.

Nachdem wir über den Sektor an sich gesprochen hatten, sind wir ein wenig weiter auf dessen Entwicklung eingegangen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass zum einen die Produktlebenszyklen der Zuliefererprodukte kürzer werden, man also öfter ein Neues benötigt und zum Anderen aber auch sich die Fertigungsentwürfe und Wünsche der Kunden sich immer schneller entwickeln.

Ein Grund dafür ist, dass das Design der Produkte immer wichtiger wird. Dies gilt zum Einen nicht nur für das Design der Maschinen von den Fertigungsbetrieben, da dem Kunden das für das Vertrauen in eine solche Maschine wichtig ist. Sondern zum Anderen auch für die Endprodukte, bei welchen das Design auch immer mehr im Vordergrund und man deswegen immer schneller Änderungen in den Entwürfen vornimmt.

Im Zusammenhang mit Entwicklung, darf man vor allem die Digitalisierung nicht außer Acht lassen. So meinte Herr Bonanno, dass man bei Frabona Digitalisierung für sehr wichtig erachte und sich dank der Zusammenarbeit mit einem Frankfurter IT-Unternehmen und der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Madel und Kotalla auf einem sehr guten Weg befinde. Er erzählte von vielen Digitalisierungsmaßnahmen die man ergreifen müsse. Eine dieser ist die IT im Unternehmen immer auf dem neusten Stand zu halten um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch der Digitalisierung in Bereichen des Rechnungswesens und der Buchführung schreibt er große Bedeutung zu. Vor allem die dadurch gewonnene Zeitersparnis gefällt ihm sehr gut. So sagt er im selbigen Zusammenhang, dass man eine solche Digitalisierung allerdings ohne gute, fachkundige Berater kaum realisieren könne.

Jedoch ist nicht alles positiv was im Zusammenhang mit der Digitalisierung steht, findet der Unternehmer. Er sieht mögliche Komplikationen vor allem durch die initialen Investitionen und dem ungemein großen zeitlichen Aufwand, den man in die Digitalisierungsprozesse steckt muss, da die Kapazitäten der meisten klein- und mittelständischen Unternehmen sehr ausgelastet sind, kann es da bei vielen zu Problemen kommen. Jedoch sieht er auch eine große Chance in der Effizienzsteigerung der Unternehmensprozesse, der dadurch gewonnen Zeitersparnis und in der dadurch möglichen Profitsteigerung, die Einen für die hohen Anfangsinvestitionen entschädigt.

Mit dem Blick in die Zukunft gerichtet, sieht er vor allem neue Chancen durch die Materialforschung und den 3D-Druck.

Schluss endlich kann man aus dem Interview das Fazit ziehen, dass Digitalisierung ein wichtiger fortlaufender Prozess für die Unternehmen der Fertigungsindustrie ist. Man allerdings bei der Umsetzung auch auf fachkundige Beratung vertrauen sollte.

Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Digitalisierung beratend zur Seite: Telefon 069 95 92 99 90

Digitale Rechnungen – 5 Gründe für elektronische Rechnungsprozesse

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Elektronische Rechnungen setzen sich im Geschäftsalltag weiter durch. Viele kleine und mittlere Unternehmen verarbeiten Rechnungen dennoch weiterhin in Papierform – und verschenken damit Zeit und bares Geld. Lesen Sie in unserem Beitrag, weshalb ein Umstieg auf digitale Rechnungsprozesse empfehlenswert ist.

Die öffentliche Hand hat die Route längst vorgegeben: Bis 2020 sollen elektronische Rechnungen zum Standard in der Europäischen Union werden – zumindest bei öffentlichen Aufträgen. Viele Mitgliedsstaaten haben inzwischen rechtliche Grundlagen zum sogenannten E-Invoicing geschaffen. In Deutschland gilt diese Pflicht ab dem 27. November 2020. Spätestens dann werden öffentliche Auftraggeber des Bundes von ihren Lieferanten nur noch strukturierte elektronische Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD 2.0 akzeptieren.

XRechnung ist der nationale Rechnungsstandard der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine ausschließlich maschinenlesbare Datei im XML-Format. Die Rechnungsdaten werden vom System des Empfängers für Menschen lesbar dargestellt.

ZUGFeRD (auf internationaler Ebene Factur-X genannt) entspricht ab Version 2.0 der EU-Norm. Das Format ist in verschiedenen Profilen erhältlich. Im Unterschied zur XRechnung bildet ZUGFeRD Rechnungen in einer XML-Datei und in einer menschenlesbaren PDF-Datei ab. Es kann von allen europäischen Verwaltungen gemäß der EU-Richtlinie empfangen und verarbeitet werden.

Schon im Jahr 2017 bevorzugte fast die Hälfte der Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen gegenüber Papierrechnungen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie Elektronische Rechnungsabwicklung und Archivierung: Fakten aus der deutschen Unternehmenspraxis 2017 des Instituts ibi research an der Universität Regensburg im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Jeweils um die 60 Prozent der Befragten gaben an, den Anteil ausgehender bzw. eingehender E-Rechnungen in den nächsten drei Jahren aktiv steigern zu wollen.

Viele Betriebe drucken derzeit eingehende elektronische Rechnungen aus und behandeln diese wie Papierrechnungen. Die Ausdrucke winden sich im Anschluss in einem umständlichen Kurs durchs Unternehmen. Fällt ein zuständiger Mitarbeiter aus, bleiben Rechnungen unbearbeitet liegen. Rückfragen, etwa wegen fehlerhafter Angaben, verzögern die Rechnungsfreigabe unnötig, da die Buchhaltung zunächst die Papierbelege suchen muss. Dadurch geht Unternehmen häufig Skonto verloren, möglicherweise fallen Mahngebühren an. Und der Reputation ist all dies ebenfalls nicht förderlich. Es ist also Zeit, zu handeln.

5 gute Gründe für elektronische Rechnungsprozesse

Nach der Studie schätzen sowohl kleine als auch große Unternehmen mit dem digitalen Versand vor allem Kosten- und Effizienzvorteile: Viele Befragte gaben an, dass sie mit 60 Prozent und mehr Ersparnis je Rechnung kalkulieren, wenn sie diese elektronisch auf den Weg bringen und auch die Prozesse beim Rechnungseingang digitalisieren – und haben damit durchaus Recht.

1. Kostenersparnis

Es fallen weder Papier- noch Portokosten an. Ein Rechenbeispiel: Bei 500 Rechnungen pro Jahr liegt allein die jährliche Portoersparnis bei 350 Euro. Außerdem entfallen die Kosten für Papier, Briefumschläge und Druckertoner oder Tintenpatronen. Auch Büromaterial und Ordner zur Archivierung sind künftig überflüssig.

2. Zeitgewinn

Elektronische Ausgangsrechnungen brauchen weder ausgedruckt noch kuvertiert zu werden. Dadurch gewinnen die Mitarbeiter wertvolle Arbeitszeit. Papierrechnungen sind per Briefpost üblicherweise zwei bis drei Tage unterwegs. Bei einem Versand an ausländische Geschäftspartner dauert es zudem meist noch länger. Eine E-Mail-Rechnung liegt dem Empfänger sofort vor. In der Regel bekommen Unternehmer, die elektronische Rechnungen versenden, ihr Geld also deutlich früher.

3. Bessere Arbeitsabläufe

Die strukturierten digitalen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung erleichtern den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen. Der Rechnungsempfänger kann die Daten durch entsprechende Finanzbuchhaltungssoftware auslesen, in sein Buchungssystem übertragen lassen und die Zahlungen online managen. So vermeidet er die fehleranfällige manuelle Datenerfassung und gewinnt zugleich Zeit. Zudem bleiben elektronische Rechnungen bei Krankheit oder Urlaub eines Mitarbeiters nicht auf dessen Schreibtisch liegen, sondern werden per E-Mail automatisch an den Stellvertreter weitergeleitet.

4. Verfügbarkeit

Papierrechnungen sind entweder im Unternehmen auf Freigabetour unterwegs oder in den Tiefen irgendwelcher Aktenordner versteckt. Das bedeutet: Man muss vor Ort anwesend sein und das gesuchte Dokument zunächst einmal hervorholen. Auf digital aufbewahrte elektronische Rechnungen lässt sich hingegen ortsunabhängig zugreifen. Alle Beteiligten des Rechnungsfreigabeprozesses können somit jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand abrufen. Zudem besteht die Möglichkeit, Rechnungen mobil zu prüfen und zur Überweisung freizugeben.

5. Einfacher aber rechtskonforme Archivierung

In einem Dokumentenmanagement-System archivierte Rechnungen bleiben im digitalen Original dauerhaft gut lesbar erhalten – insbesondere bei sogenannten Thermobelegen ist das oft nicht der Fall. Außerdem werden etwaige Änderungen am Ursprungsdokument vom System protokolliert. Damit erfüllt die digitale Aufbewahrung wesentliche Anforderungen der GoBD an die Archivierung von steuerlich relevanten Dokumenten. Zudem sind digital archivierte Rechnungen leichter zu finden und besser vor Verlust geschützt als Papierbelege in Aktenordnern.

Mit  unseren Leistungen unterstützen wir Sie bei der Prozessoptimierung und Digitalisierung. Unter BWL 360° verstehen wir die Beratung und Konzeption zur Überführung Ihres Unternehmens ins digitale Zeitalter. Die neue Art des Arbeitens erfordert überall im Unternehmen moderne Lösungen für den Informations- und Datenaustausch. Besonders betroffen davon ist der kaufmännische Bereich, das Rechnungswesen und das Controlling. Die digitale Welt birgt dabei viele Potentiale aber auch viele Risiken. Wir nehmen Sie an die Hand, um das Optimum für Ihr Unternehmen auszuarbeiten und Sie gegen etwaige Risiken abzusichern.

Jetzt kostenfreies Erstgespräch vereinbaren: 069 – 95 92 99 90 – Das Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung freut sich auf Sie!

ePrivacy-Verordnung und Cookies

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Der europäische Datenschutz hat gerade erst das stürmische, durch die DSGVO geprägte Jahr 2018, hinter sich gebracht, da erscheinen bereits weitere Änderungen durch die ePrivacy-Verordnung am Horizont. Wir wollen Aufschluss über den aktuellen Stand der Verordnung und die voraussichtlichen Änderungen bezüglich der Cookie-Nutzung gegeben werden.

Worum geht es?

Die ePrivacy-Verordnung ist eine EU-Verordnung und geht auf eine Initiative der EU-Kommission zu Beginn des Jahres 2017 zurück. Die Verordnung liegt derzeit jedoch nur als Entwurf vor. Die ePrivacy-Verordnung soll die ePrivacy-Richtlinie, die in Deutschland größtenteils in dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) umgesetzt wurde ablösen. Des Weiteren soll sie die DSGVO für den Bereich der elektronischen Kommunikation ergänzen.

Wann soll die Verordnung Anwendung finden?

In welchen Fällen die Verordnung angewendet wird, richtet sich nach dem sachlichen und territorialen Anwendungsbereich des Entwurfs geregelt wird. Hiernach findet die Verordnung Anwendung bei der Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten, die bei der Nutzung elektronische Kommunikationsdienste erfolgt und auf Informationen, die sich auf die Endeinrichtung des Endnutzers beziehen. Örtlich richtet sich die Verordnung an Anbieter von elektronischer Kommunikation, die ihre Dienste Endnutzer in der EU anbieten. Folgende elektronische Kommunikationsvorgänge können betroffen sein:

  • Internetzugang
  • Instant-Messaging-Dienste
  • Webgestützte E-Mail-Dienste
  • Internettelefonie
  • Personal-Messaging
  • Soziale Medien

Darüber hinaus ist auch festzuhalten, dass die Verordnung für die Verarbeitung von personenbezogenen als auch nicht personenbezogener Daten gilt und die Kommunikationsdaten von natürlichen Personen sowie juristischen Personen schützen soll.

Welche Änderungen sind vorgesehen?

Von den Änderungen werden vor allem der Umgang mit Cookies sowie die werbliche Ansprache, mittels elektronischer Kommunikationsmittel wie E-Mail und Telefon betroffen sein. Der Entwurf der ePrivacy-Verordnung entspricht dabei dem Inhalt des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.

Einsatz von Cookies

Der Einsatz von Cookies wird schwieriger. Ungefragt sollen Seitenbetreiber nur noch Daten über Cookie erfassen dürfen, die für wesentliche Funktionen der Internetseite notwendig sind. Das bedeutet, dass die derzeit genutzte Opt-Out-Lösung für den Einsatz von Cookies nicht mehr ausreichen wird. Aktuell ist es möglich, dass der Nutzer beim Aufrufen einer Internetseite in der Datenschutzerklärung über die Nutzung der Cookies informiert wird und dem Nutzer die Möglichkeit gegeben wird, der Verwendung von Cookies zu widersprechen.

Der Entwurf der ePrivacy-Verordnung sieht vor, dass die Nutzung von Verarbeitungs- und Speicherfunktionen von Endeinrichtungen und jede Erhebung von Informationen aus Endeinrichtungen der Endnutzer untersagt ist. Auch sollen die Erhebung von Informationen, die von Endeinrichtungen des Endnutzers ausgesendet werden, um eine Verbindung mit einem anderen Gerät und/oder mit Netzanlagen herzustellen untersagt werden. Der Entwurf sieht aber auch Ausnahmetatbestände vor. Diese sind z.B.:

  • eine ausschließliche für die Durchführung eines elektronischen Kommunikationsvorgangs über ein elektronisches Kommunikationsnetzwerk Notwendigkeit
  • sie ist für die Bereitstellung eines vom Endnutzers gewünschten Dienst der Informationsgesellschaft notwendig
  • der Endnutzer hat seine Einwilligung gegeben
  • sie ist für die Messung des Webpublikums nötig, sofern die Messung des vom Endnutzers gewünschten Dienstes der Informationsgesellschaft vom Betreiber durchgeführt wird

Cookies nur noch mit Einwilligung?

Gemäß dem Entwurf ist die Nutzung von Cookies entsprechend nur noch aufgrund einer Einwilligung nach den Bedingungen der DSGVO rechtmäßig. Der Nutzer soll zukünftig seine Zustimmung zu Cookies durch allgemeine Voreinstellungen im Browser treffen können. Gemäß der neuen ePrivacy-Verordnung sollen nur noch Cookies, welche keine Auswirkungen auf die Privatsphäre des Nutzers haben, ohne Einwilligung gesetzt werden dürfen. Dazu zählen z. B. Cookies, die die Besucheranzahl einer Website analysieren.

Wann erfolgt die Umsetzung?

Noch ist über den endgültigen Inhalt nicht entschieden. Insbesondere Österreich sperrt sich gegen ein Einwilligungserfordernis bezüglich der Nutzung von Cookies. Es wird davon ausgegangen das frühestens Mitte 2019 eine endgültige Fassung der ePrivacy-Verordnung vorliegen wird und diese erst im Jahr 2022 Anwendbarkeit findet.

Wie die ePrivacy-Verordnung am Ende also aussehen wird, steht bis jetzt noch in den Sternen. Trotz alledem ist den Verwendern von Cookies anzuraten, sich mit dem möglichen Szenario, der grundsätzliche Einwilligung auseinanderzusetzen und eine praktische Lösung zur Umsetzung zu finden.

Fragen?

Unsere Datenschutzberatung ist darauf ausgelegt, Probleme sowie Risiken zu identifizieren, um daraufhin nachhaltige Lösungen für die Einhaltung der Datenschutzanforderungen zu entwickeln sowie ein Datenschutzmanagementsystem gemäß DSGVO und BDSG zu implementieren.

Wir bieten Ihnen die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten bereits ab 120 Euro pro Monat. Jeder unserer Datenschutzbeauftragten hat die Qualifikation „externer Datenschutzbeauftragter“ bei der Bitkom oder eine vergleichbare Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen.

Jetzt Termin vereinbaren: 069 – 95 92 99 90 – Das Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung freut sich auf Sie!

Unsere Recherche für Ihren wirtschaftlichen Erfolg

Als Spezialist zur Beschaffung und Auswertung von Wirtschaftsinformationen unterstützen wir unsere Mandanten dabei, fundierte und nachhaltige Geschäftsentscheidungen zu treffen. Zudem schützen unsere Dienstleistungen im Vorfeld vor Leistungsausfällen und minimieren so Zahlungsrisiken.

„Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit Ihnen etwas anzufangen„ sagte einst der britische Sherlock-Holmes-Autor Sir Arthur Conan Doyle – und hat bis heute Recht damit. Deshalb unterstützen wir unsere Mandanten vollumfänglich und verstehen uns als professioneller Informationsdienstleister für Ihr Unternehmen.

Ein Auszug aus unserem Leistungskatalog: Beschaffung und Auswertung von Bonitätsauskünften und Wirtschaftsinformationen sowie Handelsregisterauszügen, Adressenermittlung unbekannt verzogener Kunden und Schuldner, Fahrzeugbewertungen über Schwacke, Zusammenfassung von Standortinformationen sowie Vergütungs- und Gehaltsinformationen und individuelle Recherchen.

Wie gehen wir vor? Zunächst wird mittels einer kostenfreien Vorrecherche geklärt, ob und wie wir Ihnen und Ihrem Unternehmen mit unseren Rechercheleistungen weiterhelfen können. Dann wird in einem Kostenvoranschlag beschrieben, welche Leistung für welchen (Maximal-) Preis, in welcher Zeit erbracht werden sollen. Je nach Fragestellung wird bei der Recherche dann auf die relevanten Quellen zugegriffen. Nach Auswertung der Informationen werden Ihnen diese präsentiert und übergeben.

Sie wollen mehr erfahren? Sprechen Sie uns an! Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

BWL 360°

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Die Gegenwart und die Zukunft unserer Mandanten haben wir immer im Fokus. Wir verstehen uns nicht als klassische Unternehmensberater mit einer Standard-Methode. Ursprünglich kommen wir aus der Steuerberatung und haben häufig erlebt, wie mühsam ein Wandel in einem Unternehmen stattfindet

Es ist für uns Alltag, interdisziplinär zu arbeiten, unterschiedliche Aspekte bei der Lösung von Problemen einzubeziehen und nicht in Schubladen zu denken, weil dann wichtige Kompetenzen des Einzelnen verloren gehen.

BWL 360° nennen wir die betriebswirtschaftliche Beratung für Unternehmer, um damit einen Rundumblick für das Unternehmen und die Branche zu schaffen. Auszug aus unserem Leistungskatalog:

Prozessoptimierung und Digitalisierung

Hierunter verstehen wir die Beratung und Konzeption zur Überführung Ihres Unternehmens ins digitale Zeitalter. Die neue Art des Arbeitens erfordert überall im Unternehmen moderne Lösungen für den Informations- und Datenaustausch. Besonders betroffen davon ist der kaufmännische Bereich, das Rechnungswesen und das Controlling. Die digitale Welt birgt dabei viele Potentiale aber auch viele Risiken. Wir nehmen Sie an die Hand, um das Optimum für Ihr Unternehmen auszuarbeiten und Sie gegen etwaige Risiken abzusichern.

Wirtschaftsrecherchen

Wer wirtschaftlich handeln möchte, benötigt solide Informationen. Mit unserer Wirtschaftsrecherche können wir Sie dabei unterstützen. Wir versorgen Sie und Ihr Unternehmen mit Bonitätsauskünften, Branchenberichten, Handelsregister-Auszügen, Adressermittlungen (In- und Ausland), Vergütungsinformationen für Geschäftsführer, Gehaltsinformationen für Angestellte und vieles mehr. Kommen Sie mit Ihrer individuellen Anfrage gerne auf uns zu.

Verfahrensdokumentation und GoBD

Um die Anforderungen der Finanzverwaltung zu erfüllen, muss in einer Verfahrensdokumentation der gesamte organisatorische und technische Prozess der elektronischen Buchführung beschrieben werden. Es handelt sich also um ein zentrales Informationsdokument für die entsprechenden Abläufe und den Aufbau. Bei den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) unterstützen wir Sie in mehrfacher Hinsicht: Aufbau der Verfahrensdokumentation entsprechend den gesetzlichen Anforderungen, Prozessoptimierung und Mitarbeiterschulung.

Jetzt Termin vereinbaren: 069 – 95 92 99 90 – Das Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung freut sich auf Sie!

Verfahrensdokumentation

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Schon das GoBS-Schreiben aus dem Jahr 1995 hat die Verfahrensdokumentation als zentrales Informationsdokument für die Abläufe und den Aufbau der elektronischen Buchführung thematisiert. Allerdings waren die Ausführungen damals eher allgemein gehalten, so dass die praktische Umsetzung von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ausfiel und die reine Erfüllung der Pflicht, „etwas für die Betriebsprüfung zu haben“, im Vordergrund stand. Mit dem GoBD-Schreiben gibt es erstmals detaillierte Vorgaben zum notwendigen Inhalt: Allgemein müssen aus der Dokumentation Inhalt, Aufbau, Ablauf sowie Ergebnisse des EDV-Verfahrens vollständig und schlüssig hervorgehen.

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an. Telefon: 069 95 92 99 90

Weitere Informationen unter www.gobd-verfahrensdokumentation.de

Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Das neue Datenschutzrecht

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Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken. Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 uneingeschränkt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgt. Zugleich wird mit der DSGVO das Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.

Die neuen Regelungen sollen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beitragen.

Aus der DSGVO ergeben sich im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige Änderungen, wenngleich die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fortbestehen. Auch seit Inkrafttreten der DSGVO gilt das (novellierte) BDSG weiter, weshalb beide Regelwerke zu beachten sind. Allerdings wirkt die DSGVO unmittelbar und direkt: Sofern sie keine ausdrücklichen Möglichkeiten für einzelstaatliche Regelungen vorsieht, verdrängt sie die Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung.

Im Folgenden wird ein Überblick über das verbindlich geltende Datenschutzrecht für private Unternehmen gegeben.

Merkblatt: Das neue Datenschutzrecht

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an. Telefon: 069 95 92 99 90

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