Corona-Krise: Chancen nutzen! Vollfinanzierung für Beratungskosten

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Viele Unternehmen leiden unter den Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise. Arbeitsplätze sind gefährdet, Existenzen bedroht.

Betroffene Unternehmen stehen hierbei oftmals vor gravierenden Problemen, die sie nicht allein bewältigen können. Hilfestellung und Rat durch unsere Gesellschaft können in dieser Situation behilflich sein. Finanzielle Unterstützung hierfür bietet das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle administrierte Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows.

Insbesondere unsere Leistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung werden gefördert. Hier geht es zu unseren Leistungen.

  • Vollfinanzierung: Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an!

Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Geprüfte Beratungsqualität

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Qualität in der Unternehmensberatung hat fachliche, finanzielle und ethische Aspekte. Kunden und Interessenten sollten wissen und erkennen können, dass die beauftragten Berater / Beraterinnen gewisse Regeln und Voraussetzungen einhalten. Diese erstrecken sich von der qualifizierten Ausbildung, nachgewiesenen Fortbildungen, über den Umgang mit dem Datenschutz bis hin zur ethischen Ausrichtung sowie vielen weiteren Themen. Aus dieser Verantwortung heraus, haben wir uns zertifizieren lassen.

Die Gegenwart und die Zukunft unserer Mandanten haben wir immer im Fokus. Wir verstehen uns nicht als klassische Unternehmensberater mit einer Standard-Methode. Ursprünglich kommen wir aus der Steuerberatung und haben häufig erlebt, wie mühsam ein Wandel in einem Unternehmen stattfindet.

Es ist für uns Alltag, interdisziplinär zu arbeiten, unterschiedliche Aspekte bei der Lösung von Problemen einzubeziehen und nicht in Schubladen zu denken, weil dann wichtige Kompetenzen des Einzelnen verloren gehen.

Wir sind gerne für Sie da, Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Frohe Weihnachten

Erfüllen Sie Kindern in schwierigen Lebenssituationen einen kleinen Weihnachtswunsch!

Damit dieses Projekt Wirklichkeit werden kann, benötigen wir Ihre Hilfe: Für jedes veröffentlichte Foto mit einem unserer ausgemalten Adventskalender erhöhen wir unsere Spende an das Kinderbüro Frankfurt um 20 €  – bitte helfen Sie uns, unser Spendenziel von  3.000 € zu erreichen.

Auch dieses Jahr organisiert das Kinderbüro Frankfurt eine Weihnachtsaktion für Kinder in schwierigen Lebenssituationen. Mehr als . Kinder schreiben einen Wunsch auf eine Wunschkarte. Die Wunschkarten werden ab dem .. bis Mitte Dezember an Weihnachtsbäume in verschiedenen Geschäften Frankfurts gehängt. Jeder kann spenden und so einen Wunsch erfüllen. Kurz vor Weihnachten erhalten die Kinder dann durch das Kinderbüro ihr persönliches Weihnachtsgeschenk.

Dieses Jahr wollen wir gemeinsam mit Ihnen die Weihnachtswünsche der Kinder erfüllen: Stifte auspacken, den Adventskalender ausmalen und bis zum Ende des Jahres im Internet auf www.facebook.com/ConsultoFFM posten oder uns das Bild zur Veröffentlichung an weihnachtsbaum@consulto.de schicken.

Natürlich können Sie gerne auch direkt spenden:

Spendenkonto: Stadt Frankfurt am Main Kinderbüro

IBAN: DE65 5019 0000 0009 5133 02

Bank: Frankfurter Volksbank (BIC: FFVB DEFF XXX)

Verwendungszweck für die Weihnachtsaktion: WA 490010-49001004

Wir wünschen Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und viel Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr. Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG

Gründerwoche Deutschland 2019

Gründerwoche Deutschland 2019:
Unsere Wirtschaftsberatung ist als Veranstaltungspartner mit dabei.

Die Gründerwoche Deutschland findet auch in Frankfurt am Main statt: Die Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG lädt Gründungsinteressierte zu einem Vortragsabend ein.

Frankfurt am Main, 30.10.2019. Als offizieller Partner der Gründerwoche lädt die Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG als Teil von Consulto zu einem spannenden und interessanten Vortragsabend ein. Dabei geht es um Themen, wie die Rechte und Pflichten von Geschäftsführern, digitale Lösungen rund um die Buchführung und das grundlegende 1 x 1 der Steuern. Die Veranstaltung ist auch in diesem Jahr wieder kostenfrei und findet am 20. November um 18:30 Uhr in der Brüder-Grimm-Straße 13 in Frankfurt am Main statt.

„Deutschland braucht mehr Unternehmertum, mehr Gründergeist und eine größere gesellschaftliche Anerkennung für Gründerinnen und Gründer. Mit unserer Veranstaltung wollen wir den Gründer- und Unternehmergeist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wecken und das Gründungsklima in Deutschland weiter stärken“, erklärt Christopher Witte, Vorstand der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG.

Die Gründerwoche Deutschland ist eine bundesweite Aktion, um Gründergeist und Unternehmertum zu stärken. Sie ist zudem Teil der Global Entrepreneurship Week, die vom 18. bis 24. November 2019 zeitgleich in über 170 Ländern stattfindet. Die Gründerwoche richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Studierende, junge Erwachsene sowie andere Gründungsinteressierte. In zumeist kostenlosen Workshops, Wettbewerben, Diskussionsrunden oder Planspielen können sich die Teilnehmenden über die Chancen und Möglichkeiten einer Gründung informieren, eigene Geschäftsideen entwickeln und ihr Netzwerk erweitern. Allein im Jahr 2018 organisierten über 1.600 Partner bundesweit rund 1.700 Veranstaltungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen so einen ersten Eindruck, was es heißt, sich selbständig zu machen und ein eigenes Unternehmen/Geschäft aufzubauen.

„Wir brauchen Menschen, die gute Geschäftsideen haben und sie erfolgreich umsetzen. Neu gegründete Unternehmen bringen Innovationen auf den Markt, fördern den Wettbewerb und schaffen Arbeitsplätze. Als Partner der Gründerwoche Deutschland 2019 wollen wir mit unserer Veranstaltung Menschen zum Schritt in die Selbständigkeit ermutigen“, erklärt Christopher Witte weiter.

Eine Übersicht über alle Veranstaltungen finden Sie unter www.gruenderwoche.de/Veranstaltungen

Die Gründerwoche Deutschland ist eine Aktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Hier geht es zur Anmeldung: www.consulto.de/veranstaltungen

 

Verfahrensdokumentation – so einfach wie Wikipedia

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Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für Ihre Buchführung vorlegen müssen. Die soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Doch wie genau muss so eine Verfahrensdokumentation aussehen?

Wenn der Unternehmer den Weg des Belegs beschreibt, muss er das demnach aus verschiedenen Bereichen beleuchten. Die Verfahrensdokumentation gliedert sich grob in vier Teile:

  • eine allgemeine Beschreibung,
  • eine Anwenderdokumentation,
  • eine technische Systemdokumentation und
  • eine Betriebsdokumentation.

Das sind die wichtigsten Punkte der Verfahrensdokumentation:

  • Der Prozess selbst (also die Art und Weise, wie Dokumente und Belege erfasst, verarbeitet

und aufbewahrt werden)

  • Die eingesetzten IT-Systeme
  • Die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Verfälschung und Datenverlust
  • Protokollierung von Zugriffsberechtigungen
  • Interne Kontrollen, die sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden

Wichtig ist dabei, dass alle Änderungen am System oder am Verfahren lückenlos dokumentiert werden. Hierzu muss die Verfahrensdokumentation versioniert und eine Änderungshistorie bereitgehalten werden.

Doch wie können insbesondere kleinere Unternehmen diese Anforderungen schnell und einfach erfüllen?

Dazu bauen Sie sich am besten ein internes Wikipedia, das dieses Vorgänge und Prozesse im Unternehmen sammelt und verteilt. Dieses Wiki kann zudem gleichzeitig die Basis für ihr Organisationshandbuch sein.

Zu komplex und zeitaufwendig? Ein definitives „Nein“. Vernünftige Lösungen sind bereits ab 10 Euro im Monat zu haben und bringen bereits solide Strukturen und eine Menge Vorlagen mit.

Beispielhafte Umsetzung einer Verfahrensdokumentation in einer Wiki-Lösung:

Neugierig  geworden? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung! Sprechen Sie uns gerne an, Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG

Abkündigung von Betriebssystemen: Windows & DATEV

Der offizielle Support für Microsoft Windows 7 endet zum 14. Januar 2020, dann wird es keine Patch-Release und Sicherheits-Updates mehr geben. Für Unternehmen, die über diesen Stichtag nicht auf Windows 10 umsteigen möchten, bietet Microsoft einen Erweiterten-Support „Windows 7 Extended Security Updates“ (ESU) bis 2023 an. Nur mit diesem Vertrag ist es möglich, ein abgesichertes Windows 7 auch noch nach dem Support-Ende im Unternehmen weiterzuverwenden.

Auch DATEV beendet im Januar 2020 den Support von Windows 7 sowie Windows Server 2008 R2 und Small Business Server (SBS) 2011. Sicherheitslücken werden nach der Abkündigung von Microsoft nicht mehr geschlossen. Aus diesem Grund werden die DATEV-Programme 13.1 (voraussichtlich Ende Dezember 2019) nicht mehr auf Verträglichkeit unter diesen Betriebssystemen geprüft.

Unsere Empfehlung: Stellen Sie auf das aktuellste Betriebssystem, Windows 10 oder Windows Server 2019, um. Alternativ können Sie Ihre DATEV-Software auch in der DATEV-Cloud nutzen.

Wir unterstützen Sie dabei: Als kompetenter Lösungsanbieter in sämtlichen Fragen der IT. Ob Sie Hard- und Software kaufen oder mieten, Netzwerke neu aufbauen oder die Pflege Ihrer Systeme komplett an uns übergeben: Unsere Wirtschaftsberatung bietet Ihnen das gesamte Spektrum der IT-Lösungen.

BWL 360° – Betriebswirtschaftliche Beratung

Prozessoptimierung und Digitalisierung

Hierunter verstehen wir die Beratung und Konzeption zur Überführung Ihres Unternehmens ins digitale Zeitalter. Die neue Art des Arbeitens erfordert überall im Unternehmen moderne Lösungen für den Informations- und Datenaustausch. Besonders betroffen davon ist der kaufmännische Bereich, das Rechnungswesen und das Controlling.

  • Einführung von Digitalisierung in Ihrem Unternehmen
  • Beratung zur Kassenführung für bargeldintensive Branchen
  • Einhaltung der GoBD in Ihrem Unternehmen
  • Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen
  • Schnittstellenoptimierung zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater
  • IT-Consulting und EDV-Dienstleistungen

Das Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: 069 95 92 99 90

Kasse 2020 – jetzt handeln!

Augen auf beim Kassenkauf! Unsere Checkliste Kasse 2020 zeigt Ihnen, was Sie als Unternehmer bei der Anschaffung einer neuen Registrierkasse („elektronisches Aufzeichnungssystem“) unbedingt beachten sollten.

Denn: Alte und neue „Kassenrichtlinie“, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD), das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ („Kassengesetz“), die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und die Möglichkeit der unangekündigten Kassennachschau sorgen für allgemeine Verunsicherung auf dem Markt.

Nicht leichter machen es einem die Jahreszahlen:

2010      2015      2017       2018      2020      2022      2023

Welche Zahl ist für Sie wichtig? Nun, das hängt ganz von Ihrer Kaufabsicht ab!

Diese Information bietet Ihnen eine strukturierte Übersicht und hilft Ihnen bei Fragen, wenn Sie

  • gerade eine Kasse gekauft haben, die die aktuellen Anforderungen abdeckt, und beabsichtigen, diese auch nach 2019 einzusetzen, oder
  • in der nahen Zukunft eine Kasse kaufen und diese auch nach 2019 verwenden möchten.

So vermeiden Sie Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung, denn alle möglichen technischen Fallstricke haben Sie mit der Checkliste unter Punkt 5 im Auge und können diese somit souverän umgehen.

Das Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: 069 95 92 99 90

Anpassungen zum Datenschutz durch Bundesrat gebilligt

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Der Bundesrat hat am 20. September 2019 zahlreichen Anpassungen bundesdeutscher Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugestimmt – unter anderem einer Änderung beim Streitthema Datenschutzbeauftragter. An vielen Stellen werden einzelne Formulierungen, Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten angepasst. Der Bundestag hatte das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ bereits Ende Juni verabschiedet, es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Datenschutzbeauftragter ab 20 Personen: Entlastung für kleine Betriebe und Vereine

Eine wesentliche Änderung betrifft den Schwellenwert für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Durch das zweite Datenschutzanpassungsgesetz gilt künftig die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, erst wenn 20 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Neuregelung der Datenschutzgrundverordnung hatte für Diskussion gesorgt: Danach galt die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, ab einem Schwellenwert von zehn Personen. Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine sahen sich hierdurch über die Gebühr belastet.

Datenschutzbestimmungen gelten auch ohne Pflicht zum Datenschutzbeauftragten

Auch wenn damit künftig nun für viele kleinere Unternehmen und Vereine kein Datenschutzbeauftragter mehr bestellt werden muss, bleiben die anderen Regelungen der DSGVO natürlich weiterhin bestehen. Unternehmen müssen also auch ohne betrieblichen Datenschutzbeauftragten gewährleisten, dass es nicht zu Datenschutzverstößen und den damit verbundenen Bußgeldern kommt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung per Mail

Durch das Gesetz wird die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung vereinfacht. Sie muss künftig nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen, sondern darf auch per E-Mail übermittelt werden.

Welche Anpassungen zum Datenschutz gibt es noch?

Adresshändlern soll es schwerer gemacht werden, Informationen zu Personen über eine einfache Melderegisterauskunft in Erfahrung zu bringen.

Auskunfts- und Widerspruchsrechte, die Informationspflicht, sowie Berichtigungs- und Löschpflichten beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden eingeschränkt.

Eine neue 75-tägige Vorratsdatenspeicherung beim neuen Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktionen wird eingeführt.

Änderungen beim Datenschutz: Es bleibt Anpassungsbedarf

Weiterhin offen bleibt die Frage, wie künftig das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang gebracht werden soll. Eine solche Regelung fordert der EU-Gesetzgeber von allen EU-Mitgliedsstaaten.

Die Bundesregierung konnte sich in diesem Punkt noch nicht einigen. Hier besteht also noch Handlungsbedarf.

Unsere Leistungen zum Datenschutz

Unsere Datenschutzberatung ist darauf ausgelegt, Probleme sowie Risiken zu identifizieren, um daraufhin nachhaltige Lösungen für die Einhaltung der Datenschutzanforderungen zu entwickeln sowie ein Datenschutzmanagementsystem gemäß DSGVO und BDSG zu implementieren.

Stellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten

Wir bieten Ihnen die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten bereits ab 120 Euro pro Monat. Jeder unserer Datenschutzbeauftragten hat die Qualifikation „externer Datenschutzbeauftragter“ bei der Bitkom oder eine vergleichbare Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen.

Datenschutzaudit

Bei einem Audit untersuchen wir, ob Prozesse, Anforderungen und Richtlinien die geforderten Standards erfüllen. Mit einem Datenschutz-Audit wird also untersucht, ob die Prozesse in Ihrem Unternehmen die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung erfüllen.