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Serie Teil 1: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im digitalen Zeitalter – Im ersten Teil unserer Serie bemühen wir uns im die Einordnung des Themas im rechtlichen Umfeld. Lesen Sie im Nachfolgenden, warum die neuen Grundsätze kein Gesetz sind und trotzdem beachtet werden sollten.

Die externe Rechenschaftslegung auf Basis der Finanzbuchführung dient grundlegend dem Schutz der Interessen von Anteilseignern und Gläubigern. Zusätzlich hat aber auch das Finanzamt für Zwecke der Besteuerung ein beträchtliches Interesse an den Daten der Finanzbuchführung. Um hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit des betrieblichen Geschehens eine hohe Einheitlichkeit zu erreichen, wurden neben den vielförmigen gesetzlichen Regelungen auch Normen aus dem Handelsgebrauch abgeleitet. In ihrer Gesamtheit werden diese Regelungen als Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) bezeichnet.

Bei den GoB handelt es sich durch die nicht abschließende Kodifizierung also um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch die Rechtsprechung geprägt wurde und von dieser und der Verwaltung jeweils im Einzelfall auszulegen und anzuwenden ist. Die GoB beinhalten dabei sowohl formelle als auch materielle Anforderungen an eine Buchführung.

Danach muss es einem sachverständigen Dritten möglich sein, die Geschäftsvorfälle sowie die Lage des Unternehmens innerhalb einer angemessenen Zeit nachzuvollziehen. Die materiellen Auswirkungen der GoB beziehen sich auf die Art und Weise der Verbreitung von Geschäftsvorfällen. Es liegt nur dann eine ordnungsmäßige Buchführung vor, wenn alle Geschäftsvorfälle nach vollziehbar, vollständig und richtig in ihrer Auswirkung erfasst und anschließend verarbeitet wurden.

Die betriebliche Buchführung wird bei nahezu allen Unternehmen durch EDV-Systeme unterstützt, die zur Erfüllung der Dokumentations- und Informationsfunktion den GoB entsprechen müssen. Mit der Intention der Überarbeitung und Anpassung der oben aufgeführten Verwaltungsanweisungen an den heutigen Stand der Technik und Organisation eines modernen Buchführungssystems hat das Bundesministerium der Finanzen am 14.11.2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.

Generell sollte im Rahmen der Auseinandersetzung mit den GoBD beachtet werden, dass es sich bei diesen rechtssystematisch um eine Verwaltungsanweisung, mithin nicht um ein Gesetz oder eine gleichgestellte Rechtsverordnung handelt. Als Verwaltungsanweisung, binden die GoBD die Finanzverwaltung im Innenverhältnis, eine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber Dritten, insbesondere Steuerpflichtigen, entfalten diese nicht. Dennoch ist davon auszugehen, dass die GoBD künftig einen wesentlichen Einfluss auf die Auslegung der GoB bei IT-Einsatz haben werden. Denn einerseits betreibt die Finanzverwaltung durch die GoBD eine aktuelle Interpretation der GoB, die die Steuerpflichtigen schon aus Risikogesichtspunkten in Hinsicht auf kommende Außenprüfungen nicht ungeachtet lassen können. Andererseits waren auch die GoBS bisher schon eine maßgebliche Norm für die Ordnungsmäßigkeitsbeurteilung. Dies wird sich durch die GoBD nicht ändern.

Da die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen viel zu unterschiedlich sind, werden in den GoBD keine genauen Aussagen zu Form, Inhalt und Umfang der zur Buchführung erforderlichen Unterlagen getroffen. Deshalb unser Tipp: Machen Sie mit uns die GoBD-Prüfung. Ziel und Schwerpunkt ist die Überprüfung sämtlicher Rechnungslegungsprozesse, der eingesetzten Systeme und deren Dokumentation auf Einhaltung der GoBD, sowie die Prüfung der tatsächlich gelebten Prozesse und Kontrollmechanismen. Gemeinsam decken wir Schwachstellen auf und erarbeiten Vorschläge zur Beseitigung.

Fragen? Anrufen! 069 – 95 92 99 90 – Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Jetzt weiterlesen – hier geht’s zum Teil 2 der Serie

Showroom für digitale Buchführung

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Die Erstellung der Buchführung ist zeitintensiv. Als Unternehmer ist es Ihnen wichtig, dass diese Aufgaben effizient und qualitativ einwandfrei durchgeführt werden. Aber nicht unbedingt von Ihnen persönlich. Wir unterstützen Sie gerne, damit Sie den Kopf frei haben für das Wichtigste: die Wünsche Ihrer Kunden. Aktuelle betriebswirtschaftliche Zahlen sind dabei entscheidend für die Steuerung Ihres Unternehmens und fundierte Grundlage bei Gesprächen mit Dritten, z.B. Banken, Lieferanten oder Kunden. Gemeinsam legen wir die Basis zu einfacher Handhabung und hoher Qualität. Weitere Informationen finden Sie hier: Broschüre – So bucht man heute

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Gemeinsam mit unserer Partnergesellschaft gehören wir mit insgesamt über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den führenden steuer- und wirtschaftsberatenden Unternehmen in Frankfurt am Main. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten mit großem persönlichen Einsatz und bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben einem modernen Arbeitsplatz in einem motivierten, dynamischen Team ebenso persönliche als auch berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Zum weiteren Ausbau unserer Gesellschaft suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) engagierte(n) Steuerfachangestellte(n) mit IT-Hintergrund.

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Unsere Kooperation zur Akteneinlagerung

Die Digitalisierung hinterlässt sichtbare Spuren: Nicht mehr benötigte Akten

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, Zeit- und Personalaufwand, Raum- und Platzprobleme, Regale voller Akten und kein Überblick. Mit unserem Kooperationspartner ALS Akten Logistik und Service GmbH haben wir einen Partner für die externe Aktenlagerung in Frankfurt gefunden der Sie bei der systematischen Archivierung unterstützen und die Lagerung von Akten und Datenträgern für Sie komfortabel, sicher, gesetzeskonform und kosteneffizient sicherstellen kann.

Ihr Kooperationsvorteil: Die Kosten für den ersten Monat der Einlagerung übernehmen wir für Sie!

Die Aktenaufbewahrung erfolgt dabei gemäß den Brandschutzbedingungen schnell und zuverlässig. Bei Bedarf können Akten innerhalb von drei Stunden im Rhein Main Gebiet wieder auf Ihren Schreibtisch liegen. Dieser Service kann rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr genutzt werden.

Sie wünschen vorab eine Digitalisierung von (Alt-)Akten, Hängeregistern und weiteren Dokumenten und Unterlagen? Sprechen Sie uns an. Unsere Spezialisierung liegt dabei auf Buchhaltungsakten, Personalakten sowie individueller Digitalisierung.

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Madel & Kotalla beim JP Morgan Lauf 2017

Mit etwa 64.000 Läufern aus gut 2.400 Unternehmen starteten auch wir am gestrigen Tag gemeinsam mit unserer Partnergesellschaft bei der 25. Auflage der JP Morgan Corporate Challenge. Die Jubiläumsauflage war damit nach eigenen Angaben wieder der weltweit größte Firmenlauf an dem wir gerne teilgenommen haben. Gemeinsam waren wir bei Sonnenschein und Temperaturen um die 23 Grad auf der 5,6 Kilometer langen Strecke unterwegs.IMG_8717

Bei diesem Lauf ging es jedoch nur in zweiter Linie um Sport, wichtiger sind Werte, die wir als Unternehmen als erstrebenswert betrachten: Teamgeist und Kollegialität. In diesem Sinne bedanken wir uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Teilnahme und freuen uns bereits heute schon auf den nächsten Lauf!

 

Warum Consulto?

Ich habe mich für Consulto entschieden, weil wir mit diesem Netzwerk die Ziele unserer Mandanten besser erreichen können.  Hier werden alle Schlüsselkompetenzen für erfolgreiche Unternehmungen in sich vereint und ganzheitliche Beratung wirklich gelebt.

Wir als wirtschaftsberatendes Unternehmen haben von Beginn an eine tiefe Verbindung zur Steuerberatung, die sich nun auch in unserem Namen wiederspiegelt. Gemeinsam mit der Steuerberatungsgesellschaft Madel & Kotalla können wir unseren Mandanten eine fortlaufende Verbesserung und Anpassung an aktuelle Gegebenheiten und Entwicklungen garantieren. Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen sowie die Optimierung des Belegwesens im digitalen Zeitalter sind dabei nur zwei von vielen Verbindungen.

Eine praxisgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung ist dabei immer auch vor dem rechtlichen Hintergrund zu betrachten. Mit der Anwaltskanzlei Reichert haben wir einen proaktiven Partner, der auf wichtigen Fachgebieten wie dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem IT-Recht mit hervorragender Qualität und Expertise beraten und unterstützen kann.

Gemeinsam sind wir auf kurzen Wegen und mit einer schnellen Abstimmung für Sie da, mit Partnern denen wir vertrauen und denen Sie das gleiche Vertrauen entgegenbringen können: Sicher gut beraten!

Hier geht´s zu Consulto

 

von CAT zu MKWB

Aus der CAT Consulting & Audit Team AG wird Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG. Während wir uns nun im Verbund des Consulto-Netzwerks weiterentwickeln, neue Geschäftsfelder erschließen und mit unseren Aufgaben weiter wachsen, wollen wir ebenso unsere Identität wahren.

Unsere Identität, die ihren Ursprung in der Steuerberatungsgesellschaft U. Madel & C.-D. Kotalla hat und eigentlich so viel mehr ist als nur ein Name. Sie ist eine Marke, eine Institution, ein Versprechen. Für Sie ist sie außerdem der jahrelange vertraute Partner, wie es auch wir für Sie sind und weiter sein wollen. Beratend, begleitend und unterstützend stehen wir mit Kontinuität an Ihrer Seite, lassen Sie nicht alleine und packen tatkräftig mit an.

Mit einem neuen „alten“ Namen und einer Marke die von je her Kompetenz, Qualität und Flexibilität verkörpert:

Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG 

Stärkere Vernetzung, Rundumversorgung und Lösungen aus einer Hand. Unter dem Dach des Consulto-Netzwerks von unabhängigen Unternehmen, mit den drei Säulen Wirtschaft, Recht und Steuern, bieten wir Ihnen individuelle Lösungen, beste Beratung und vollumfängliche Unterstützung: Sicher gut beraten!

Serie: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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Unsere neue Serie zum Thema Digitalisierung

In den Zeiten von Smartphone, App und Social Media, die heutzutage von einem Großteil der Gesellschaft zur Kommunikation im privaten Umfeld verwendet werden, schreitet auch die zunehmende Digitalisierung unternehmerischer Geschäftsprozesse – über die Kommunikation hinaus – in den letzten Jahren immer stärker voran. Neben den Chancen, neue Geschäftsmodelle von Grund auf digital abzubilden, gewinnt die Digitalisierung bestehender Geschäftsprozesse, die in der Vergangenheit noch papierbasiert abgewickelt wurden, immer stärker an Bedeutung.

Aufgrund der Veränderung von externen Rahmenbedingungen werden betriebliche Geschäftsprozesse heute bei nahezu allen Unternehmen durch IT-Systeme unterstützt. Es ist jedoch eine große Herausforderung, den Überblick über die Vielzahl der Möglichkeiten und Bestrebung der Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu behalten und Begriffe bzw. Abkürzungen wie RESISCAN, ZUGFeRD, GoBD, und Cloud auseinanderhalten zu können.

Diese in regelmäßigen Abständen erscheinende Serie zum Thema „Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen“ vermittelt Ihnen neben den gegenwärtigen technischen und organisatorischen Veränderungen auch die gesetzmäßigen Grundlagen. Dabei wird der Weg von der Buchführung über das digitale Belegwesen bis zur elektronischen Steuerdeklaration und darüber hinaus zur digitalen Betriebsprüfung aufgezeigt.

Unsere Serie dient somit Einsteigern in die Digitalisierung als auch erfahrenen Lesern, die sich über aktuelle Veränderungen informieren möchten. Dabei werden nicht nur die Sphären des Unternehmers betrachtet, sondern auch – wie im Bereich der digitalen Buchführung – die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater.

Jetzt weiterlesen – hier geht’s zum Teil 1 der Serie